Hier erfolgt KEIN Vergleich. Hier finden Sie das Angebot der Allianz-Elvia!
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen alle Reiserücktrittskosten, wenn Sie Ihre Reise z.B. aus gesundheitlichen Gründen stornieren müssen.
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Wenn Sie eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht antreten können, erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Reiserücktritts- bzw. Stornokosten.
Alle ELVIA Reiserücktrittsversicherungen beinhalten darüber hinaus eine Gesundheits- und Reise-Assistance. Damit steht man Ihnen bereits bei der Reiseplanung mit der Beantwortung von Fragen zur Sicherheit oder der medizinischen Versorgung im Reiseland als auch während der Reise im Krankheitsfall zur Seite. Die hauseigene Notrufzentrale mit einem weltweiten Sicherheitsnetzwerk aus Ärzten und Krankenhäusern steht Ihnen dafür an 365 Tagen rund um die Uhr zur Seite.
Wer benötigt eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist für jeden sinnvoll und richtet sich nicht an einen bestimmten Personenkreis oder eine bestimmte Altersgruppe: Ereignisse wie z.B. ein schwerer Unfall, ein plötzlicher Arbeitsplatzwechsel oder unerwartet schwer erkrankte Angehörigen, können jeden treffen.
In welchen Fällen greift eine Reiserücktrittsversicherung?
Es gibt eine Reihe an Ereignissen, in denen eine Reiserücktrittsversicherung für Sie einspringt. Versicherte Gründe sind beispielsweise unter anderem:
- Schwere Erkrankung oder Unfallverletzung
- Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber
- Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung
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Weitere Versicherungsgründe finden Sie im Versicherungslexikon unter Reiserücktritts- oder Abbruchgründe.
Wichtig: alle aufgeführten Gründe, in denen Ihre Reiserücktrittsversicherung greift, gelten nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ihre Angehörige oder die Angehörigen der mitreisenden versicherten Personen!
Wann kann eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?
Eine ELVIA Reiserücktrittsversicherung kann jederzeit bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Sollten Sie Ihre Reise erst 29 oder weniger Tage vor Reisebeginn buchen, muss die Versicherung innerhalb der nächsten drei Werktage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Wie reisen Sie das ganze Jahr gesund und sicher?
Bei dem Abschluss Ihrer Reiserücktrittsversicherung können Sie zwischen einer Versicherung für eine Reise und einer Versicherung für ein ganzes Jahr wählen. Eine Jahres-Reiseversicherung lohnt sich bereits bei einem Reisepreis über 1.500 EUR oder wenn Sie mehr als einmal im Jahr verreisen. Der Vorteil eines Jahres-Reiseschutzes ist auch, dass Sie ein ganzes Jahr auf allen Ihren Reisen geschützt sind und sich nicht vor jeder Reise erneut um eine Reiseversicherung kümmern müssen.
…NUR, wenn Sie uns brauchen! Garantiert!.
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